Um einen Raum in LandRäume anbieten zu können, muss man sich zuvor als Raumanbieter bewerben.
Für die Bewerbung muss zunächst der passende Landkreis ausgewählt werden, der darüber entscheidet, ob ein Bewerber als Anbieter auf LandRäume zugelassen wird oder nicht. Ein Landkreis ist »passend«, insofern sich die Räumlichkeiten des Anbieters in dessen Gebiet befinden. Ist ein Landkreis noch nicht gelistet, hat die Region folglich noch keinen Zugang zu LandRäume erworben. Dann ist das Anbieten von Räumlichkeiten in diesem Landkreis nicht möglich.
Sollte der Landkreis bei LandRäume vertreten sein, wird der Antragsteller der Organisation gebeten, ein Benutzerkonto und eine Organisation bei huhu Deutschland anzulegen.
Im Falle von LandRäume werden Informationen über die Organisation, wie z.B. Name, Beschreibung und Kontakt, benötigt, damit der Landkreis eine entsprechende Entscheidung über die Bewerbung treffen kann. Der genaue Entscheidungsprozess hängt vom jeweiligen Landkreis ab.
Zusammen mit den Kontaktdaten und einer Beschreibung der angebotenen Räumlichkeiten werden die Daten dann an den ausgewählten Landkreis übermittelt.