Wer achtet auf die Qualitätsstandards der angebotenen Lösungen und Beratungen?

Der Marktplatzbetreiber achtet darauf, dass nur Lösungen und Beratungen auf dem Marktplatz erscheinen, welche bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien werden während der Projektlaufzeit durch das Fraunhofer IESE überprüft. 

So überprüft der Marktplatzbetreiber zunächst die Lösungsbetreiber:innen bzw. den Berater:innen selbst, indem er die Existenz des Unternehmens via Handelsregistereintrag / Umsatzsteuer-IdNr. oder Steuernummer überprüft. Zudem müssen beim Lösungsbetreibende bzw. Beratende eine deutschsprachige AnsprechpersonInformationsmaterial sowie Support für die Landkreise und Bürger:innen anbieten. Vor allem muss die Lösung in deutscher Sprache vorhanden sein

Ebenso überprüft der Marktplatzbetreiber die Lösung bzw. die Beratung selbst, indem er folgende Fragen beantwortet: Was ist das Nutzenversprechen der Lösung/Beratung an die Kommunen? Welche Nutzergruppen adressiert die Lösung/Beratung? Welche Anwendungsfälle deckt die Lösung/Beratung ab? Welche Funktionalitäten bietet die Lösung? Ist die Lösung in verschiedenen Landkreisen in Deutschland einsetzbar? 

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